Fotolia_134696057_XS.jpgZunächst muss man wissen, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Oberbegriff ist, da es zwei verschiedene Versicherungen in diesem Bereich gibt:
Die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht. Alle anderen Haustiere, wie Katzen, Hamster, oder Meerschweinchen, etc., sind bereits im Rahmen der normalen Privathaftpflicht im Versicherungsschutz enthalten.
Besitzer eines Hundes sind für Schäden verantwortlich, die durch das Verhalten des Tieres verursacht werden. Nach dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (§833 BGB) ist die Haftung eines Tierhalters verschärft, weil er auch ohne Verschulden haftet, wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt. Aus diesem Grund ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich.
Bei nachstehenden Rassen ist eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich erforderlich (hier nach der hessischen HundeVO, § 2 Abs.1 i.V.m § 3 Abs.1 Nr.7):
 
  • American Staffordshire-Terrier
  • Pitbull-Terrier- oder American-Pitbull-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler
  • Kreuzungen mit diesen Rassen
 
 
Wozu braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Ihr Hund mag noch so friedfertig und gut erzogen sein – auch bei höchster Umsicht können Sie nicht mit Sicherheit verhindern, dass Ihr Tier Schäden bei anderen verursacht. Die Verantwortung liegt ganz bei Ihnen: Denn auch ohne eigenes Verschulden nimmt das Gesetz Sie als Halter dafür in die Pflicht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche – und wehrt unberechtigte für Sie ab.
 
 
Beispiele: 
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht hat.
Personen-und Vermögensschaden: Bisswunde 
 
Person X joggt mit seinem nicht angeleinten Hund durch den Park. Ohne erkennbaren Grund rennt sein Hund plötzlich auf ein spielendes Kind zu und beißt es in den Arm. Neben den normalen Schadensersatzansprüchen wie Schmerzensgeld und der medizinischen Behandlung kommen für Person X noch Kosten für eine zukünftige psychologische Behandlung und der Verdienstausfall der Eltern, die ihr Kind anfangs rund um die Uhr betreuen mussten, hinzu.
Gesamtschaden:
über 35.000 EUR 
Sach-und Personenschaden:
Zusammenstoß mit Radfahrer     
    
Person X öffnet die Haustür, als es klingelt. Plötzlich stürmt sein Hund nach draußen und bringt dabei einen Radfahrer zu Fall. Dieser behält durch den Sturz einen Dauerschaden an der rechten Hand zurück. Zusätzlich zu den Wiederbeschaffungskosten des kaputten Fahrrads, Schmerzensgeld und den Behandlungskosten muss Person X auch die Kosten für eine berufliche Umschulung und eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente tragen, da der Radler seinen Beruf als Chirurg nicht mehr ausüben kann.    
Gesamtschaden:
über 3 Mio. EUR     
 
Es ist daher jedem Hundehalter zu empfehlen, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
 
Insbesondere in Hinblick auf die so genannten „gefährlichen Hunde“ ist nochmals darauf hinzuweisen, dass nach den jeweiligen landesrechtlichen Hundeschutzverordnungen sogar eine Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. 
 
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden:
 
Rechtsanwältin Stephanie Plumbohm
Schumannstraße 24-26
60325 Frankfurt am Main
 
Tel.: (069) 8787 400-09
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